Die Treuhandstiftung der
Hanna Bragard-Apfel Stiftung
Sie können eine Stiftung in Treuhänderschaft der Hanna Bragard-Apfel Stiftung errichten.
In ähnlicher Weise wie bei dem Stiftungsvermögen der Hanna Bragard-Apfel Stiftung widmen Sie einen Vermögensstock einem von Ihnen gewählten Zweck, der auf alle Zeiten mit den Erträgen aus dem Vermögensstock gefördert wird.
Bei einer Treuhänderschaft der Hanna Bragard-Apfel Stiftung profitieren Sie von der Organisation und Erfahrung unserer Stiftung auf dem Gebiet der Alzheimerforschung, Demenz- und sozialer Nothilfe. Das von Ihnen gestiftete Kapital wird mit gleicher Sorgfalt wie das Stiftungsvermögen der Hanna Bragard-Apfel Stiftung verwaltet und die Erträge einem von Ihnen vorgegebenen Stiftungszweck zugewandt.
„Fördern, forschen und helfen!“
Treuhandstiftung
Sie entscheiden über den Stiftungszweck
Sie gründen auch mit weniger als € 50.000,-
Sie profitieren von unserer Erfahrung und Organisation
Grundsätze einer Treuhandstiftung
Wir sind dabei!
Der Bundesverband Deutscher Stiftungen hat am 30. März 2012 die Grundsätze guter Verwaltung von Treuhandstiftungen beschlossen. Dieser Kodex enthält klare Qualitätsanforderungen an Verwalter und bietet darüber hinaus Orientierung für Stifterinnen und Stifter bei der Auswahl eines Dienstleisters als Treuhänder des Stiftungsvermögens. Er ergänzt die 2006 verabschiedeten „Grundsätze guter Stiftungspraxis“. Auf der Grundlage der Treuhandverwaltungs-Grundsätze hat der Bundesverband die Entwicklung des Qualitätssiegels für gute Treuhandstiftungsverwaltung initiiert, welches am 01.10.2014 erstmalig verliehen wurde.
Quelle:
www.stiftungen.org / Bundesverband Deutscher Stiftungen
Treuhandstiftungen haben ein besonderes Schutzbedürfnis
Treuhandstiftungen sind – anders als rechtsfähige Stiftungen – nach der Errichtung veränderbar, unterliegen nicht der staatlichen Stiftungsaufsicht und sind einem möglichen Verlustrisiko bei Insolvenz des Treuhänders ausgesetzt.
Sie können den Stifterwillen dauerhaft nur verwirklichen, wenn der Treuhänder besonders kompetent und vertrauenswürdig ist. Der Kodex verlangt, dass Geschäftsführung und Gremien einer Treuhandstiftung mit ihren jeweiligen Kontrollfunktionen klar von einander getrennt sind. Er betont das Recht zur späteren Umgestaltung der Treuhandstiftung in eine rechtsfähige Stiftung und die Möglichkeit zum Wechsel des Treuhänders.
Keinesfalls darf gewerbliches Eigeninteresse des Treuhanddienstleisters das gemeinnützige Handeln der Treuhandstiftung belasten. Dazu heißt es in der Präambel der Grundsätze: „Stiftungen sind keine Steuerspar- oder Altersvorsorgemodelle und dürfen auch nicht als solche vermarktet werden.“
Treuhandstiftung – was ist das?
Eine Treuhandstiftung (auch unselbstständige, nichtrechtsfähige oder fiduziarische Stiftung genannt) wird durch einen Vertrag zwischen dem Stifter und dem Treuhänder (Träger) oder per Verfügung von Todes wegen errichtet.
Der Stifter überträgt das Stiftungsvermögen dem Treuhänder, der es getrennt von seinem eigenen Vermögen gemäß den Satzungsbestimmungen der Stiftung verwaltet.
Anders als eine rechtsfähige Stiftung verfügt eine Treuhandstiftung über keine eigene Rechtspersönlichkeit und kann auch mit weniger als 50.000 Euro gegründet werden.
Quelle: www.stiftungen.org / Bundesverband Deutscher Stiftungen